Streit um Ministeriumsschreiben: Darf man Streiks vorab anmelden müssen?
Oswin MosemannStreit um Ministeriumsschreiben: Darf man Streiks vorab anmelden müssen?
Ein internes Schreiben des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen hat eine Kontroverse über den Umgang mit Warnstreiks ausgelöst. Darin wurden streikende Beschäftigte angewiesen, sich vor Beginn der Aktion aus dem Zeiterfassungssystem auszustempeln und ihre Teilnahme per E-Mail zu melden. Kritiker werfen dem Ministerium vor, damit gegen das Arbeitsrecht zu verstoßen, da Arbeitnehmer gesetzlich nicht verpflichtet sind, Streiks im Voraus anzukündigen.
Das Ministerium räumte später ein, die Formulierung sei unangemessen gewesen, und entfernte das Schreiben aus dem Intranet. Gleichzeitig verurteilten Gewerkschaften und Oppositionspolitiker den Ansatz als überzogen und rechtlich fragwürdig.
Der Streit eskaliert zu einem Zeitpunkt, an dem die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den anstehenden Tarifverhandlungen eine Lohnerhöhung von sieben Prozent fordern. Zudem verlangen sie eine Mindestanhebung der Gehälter um 300 Euro für Landesbedienstete. Für Dienstag sind in Düsseldorf Kundgebungen und Proteste zur Unterstützung dieser Forderungen geplant.
Die Gewerkschaft Verdi, die viele der Betroffenen vertritt, übt scharfe Kritik an dem Ministeriumsschreiben. Oppositionspolitiker schlossen sich der Empörung an und bezeichneten die Vorgabe als unzulässigen Eingriff. Rechtlich kompliziert wird die Situation dadurch, dass in Deutschland nur die Tarifbeschäftigten des Wirtschaftsministeriums ein verfassungsmäßig verbrieftes Streikrecht besitzen.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur hat sich öffentlich noch nicht zu der Kontroverse geäußert. Es gibt keine Aufzeichnungen darüber, dass sie sich in den vergangenen Jahren zu ähnlichen Streiks oder Lohnkonflikten in anderen Bundesländern oder Branchen geäußert hätte – ihre aktuelle Haltung bleibt damit unklar.
Das Ministerium hat das umstrittene Schreiben inzwischen zurückgezogen und eingeräumt, dass es in dieser Form nie hätte verfasst werden dürfen. Der Vorfall unterstreicht die angespannte Stimmung vor den Tarifverhandlungen, in denen die Gewerkschaften bei ihren Gehaltsforderungen unbeugsam bleiben. Die rechtliche Debatte über Streikanmeldungen bleibt indes ungeklärt, doch der Rückzug des Ministeriums deutet auf einen Kurswechsel hin.






