03 April 2026, 16:15

Streit um Schufa-Daten: Gerichte uneins über Vodafones Praxis bei Mobilfunkverträgen

Mann in Anzug mit Smartphone, der auf eine Collage von Heimschutzsystemen zugreift.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - Streit um Schufa-Daten: Gerichte uneins über Vodafones Praxis bei Mobilfunkverträgen

Deutsche Gerichte sind weiterhin uneins darüber, ob Mobilfunkanbieter Kundendaten rechtmäßig an die Schufa übermitteln dürfen. Während die Landgerichte Duisburg und Augsburg die Praxis kürzlich bestätigten, lehnte das Stuttgarter Gericht sie ab. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Betrugsprävention – doch es geht auch um Bedenken hinsichtlich Datenschutz und der Einhaltung der Datenschutzgesetze.

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Bis Oktober 2023 leitete Vodafone automatisch Kundendaten an die Schufa weiter, sobald ein Postpaid-Mobilfunkvertrag abgeschlossen wurde. Das Unternehmen begründete dies mit der Notwendigkeit, Betrug zu verhindern – insbesondere durch Kunden, die falsche Identitäten nutzen oder in kurzer Zeit mehrere Verträge abschließen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte Vodafones Vorgehen und urteilte, dass die Verhinderung finanzieller Verluste die Datenweitergabe rechtfertige. Das Landgericht Stuttgart widersprach jedoch und stellte fest, dass die Praxis keine rechtmäßige Grundlage nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe.

Im Juni 2024 entschieden die Landgerichte Duisburg und Augsburg zugunsten von Vodafone und erklärten die automatische Übermittlung positiver Kundendaten nach Artikel 6 der DSGVO für zulässig. Dies folgte auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die die Datenschutzpraxis des Unternehmens anfocht.

Unabhängig davon musste Vodafone 2024 ein Bußgeld von 45 Millionen Euro für allgemeine Verstöße gegen den Datenschutz zahlen, darunter unzureichende Authentifizierungssicherheit und mangelnde Kontrolle über Datenverarbeiter. Diese Strafe bezog sich jedoch nicht direkt auf die Datenweitergabe an die Schufa.

Die widersprüchlichen Urteile hinterlassen Unsicherheit, wie Mobilfunkanbieter mit der Übermittlung von Kundendaten an die Schufa umgehen sollen. Während einige Gerichte Vodafones Betrugspräventionsmaßnahmen für rechtens halten, verlangen andere eine strengere Einhaltung der DSGVO. Die Entwicklung könnte künftig beeinflussen, wie Unternehmen das Abwägen zwischen Betrugsrisiken und Datenschutz in Verträgen gestalten.

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