Stuttgart plant neues Hospiz – Bürger können 2026 mitreden
Stuttgarter Bürger können sich im nächsten Jahr zu neuem Hospizprojekt äußern
Im Februar 2026 erhalten die Einwohner von Stuttgart die Gelegenheit, ihre Meinung zu einem geplanten Hospiz zu äußern. Die Stadt hat für den 18. Februar 2026 eine öffentliche Anhörung in der ehemaligen Reithalle von Haus Wohnung angesetzt. Vorgesehen ist eine palliativmedizinische Einrichtung mit 12 Betten auf dem südlichen Teil des Anwesens.
Der Prozess begann am 8. Juli 2025, als der Stadtrat von Stuttgart den Start des Bebauungsplanverfahrens beschloss. Ziel ist es, mit dem Bebauungsplan Nr. 149 die rechtliche Grundlage für den Bau des Hospizes zu schaffen. Das Projekt unter dem Namen «Hospiz am Haus Wohnung» ist Teil der 80. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt.
Im Mittelpunkt der Anhörung stehen die geplanten Änderungen. Die Veranstaltung beginnt um 17:00 Uhr in der Frankfurter Straße 433, wo sich die ehemalige Reithalle befindet. Anwohner können sich über die Details der 12-Betten-Einrichtung informieren und Fragen stellen.
Das Hospiz soll auf dem südlichen Gelände von Haus Wohnung entstehen. Die Stadt betont, dass die Anpassung des Bebauungsplans entscheidend für den Baubeginn ist. Die Sitzung am 18. Februar dient der Sammlung von Bürgerfeedback, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden.
Die Anhörung markiert einen wichtigen Schritt in Stuttgarts Plänen für ein eigenes Hospiz. Nach der Veranstaltung werden die Stadtplaner die Rückmeldungen auswerten, bevor die Bebauungsplanänderungen finalisiert werden. Der Zeitplan für den Bau hängt von den Ergebnissen dieses Prozesses und etwaigen Anpassungen ab.
Stuttgarts Hospiz-Hearing verläuft wie geplant
Das öffentliche Hearing für das Hospiz am Haus Wohnung in Stuttgart fand am 18. Februar 2026 wie geplant statt. Es fand in der Frankfurter Straße 433 statt und bot den Einwohnern die Möglichkeit, die Pläne für die 12-Betten-Einrichtung zu überprüfen und Fragen zu stellen. Stadtplaner werden nun das Feedback auswerten, bevor die Entwicklung finalisiert wird. Dies bestätigt einen kritischen Meilenstein im Genehmigungsprozess des Projekts.