Umzug des Amtes für Soziales und Wohnen: Was Bürger jetzt wissen müssen
Anto SchülerUmzug des Amtes für Soziales und Wohnen: Was Bürger jetzt wissen müssen
Das Amt für Soziales und Wohnen zieht zum 1. April 2026 um
Mit dem Umzug werden mehrere Abteilungen unter einem Dach in der Altendorfer Straße 103 zusammengefasst, während andere an ihren bisherigen Standorten bleiben. Während der Umzugsphase müssen Bürgerinnen und Bürger mit vorübergehenden Schließungen und angepassten Öffnungszeiten rechnen.
Vom 30. bis 31. März 2026 bleiben alle Bereiche – einschließlich des Bürgerservicezentrums – komplett geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind noch bis zum 27. März 2026 möglich. Nach dem Umzug öffnet die neue Dienststelle in der Altendorfer Straße 103 am 1. April ihre Türen. Die Öffnungszeiten sind dann montags bis donnerstags von 8:00 bis 11:00 Uhr. Wie bisher bleibt das Bürgerservicezentrum freitags geschlossen.
Das Amt für Soziales und Wohnen, derzeit noch in der Steubenstraße 53 ansässig, zieht an den neuen Standort um. Auch das Bürgerservicezentrum wird dorthin verlegen. Die Abteilungen für Eingliederungshilfe, Elterngeld, Wohngeld sowie Bildungs- und Teilhabeleistungen bleiben jedoch in der Klinkestraße 29–31.
Wer nicht persönlich vorsprechen kann, hat weiterhin die Möglichkeit, Unterlagen über das Online-Portal unter www.unserewebsite/fb50-dokumentenupload einzureichen. Viele Dienstleistungen stehen auch weiterhin digital zur Verfügung. Die Service-Hotline (0201 88-50555) und die E-Mail-Adresse (sozialamt@unserewebsite) bleiben für Terminvereinbarungen und allgemeine Anfragen erreichbar.
Ziel des Umzugs ist die Zentralisierung wichtiger Dienstleistungen in der Altendorfer Straße 103. Bürgerinnen und Bürger können weiterhin Online-Tools, telefonische Unterstützung und E-Mail für ihre Anliegen nutzen. Die vorübergehende Schließung und die angepassten Öffnungszeiten gelten nur während der Umzugsphase.






