Aufgeschobene Strafe für Vermögensverwalter wegen hochspekulativer Investments - Vermögensverwalter wegen Millionenbetrugs zu Bewährung verurteilt
Ein Vermögensverwalter ist wegen Betrugs an Kunden in Höhe von über zwei Millionen Euro zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Münster verkündete das Urteil am Freitag, nachdem der Angeklagte gestanden hatte, mit Geldern seiner Mandanten hochriskante Investitionen getätigt zu haben.
Er hatte die Mittel genutzt, um eigene finanzielle Verluste aus privaten Geschäften auszugleichen. Im Verfahren ging es um 39 Betrugsvorwürfe mit einem Gesamtschaden von mehr als zwei Millionen Euro. Der Vermögensverwalter hatte zunächst Kundengelder in spekulative Anlagen gesteckt, um seine persönlichen Verluste wettzumachen. Bis 2021 waren diese Investitionen jedoch vollständig zusammengestürzt – die Anleger blieben auf ihren Verlusten sitzen.
Später gestand er den Geschädigten seine Taten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten beantragt. Das Gericht verlängerte diese Frist jedoch und berücksichtigte dabei die zwei Monate Untersuchungshaft, die der Angeklagte während des langwierigen Verfahrens bereits verbüßt hatte.
Die endgültige Bewährungszeit fiel damit länger aus als von der Anklage gefordert. Das Urteil setzt einen Schlussstrich unter einen Fall, in dem zahlreiche Anleger ihre Ersparnisse verloren. Der Vermögensverwalter muss die restliche Bewährungszeit nun unter gerichtlicher Aufsicht ableisten.






