01 February 2026, 06:20

Warnstreik am 2. Februar 2026: NRW-Nahverkehr bricht zusammen – und die Schule bleibt Pflicht

Eine Gruppe von Schulbussen fährt eine Straße mit hohen Gebäuden entlang, mit Menschen auf dem Gehweg, Bäumen, Laternen und einer Fahne mit einem Mast im Hintergrund, unter einem sichtbaren Himmel.

Warnstreik am 2. Februar 2026: NRW-Nahverkehr bricht zusammen – und die Schule bleibt Pflicht

Warnstreik legt Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen am 2. Februar 2026 lahm

Am 2. Februar 2026 wird ein Warnstreik den öffentlichen Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen massiv beeinträchtigen. Rund 30 kommunale Verkehrsbetriebe in Großstädten wie Köln, Düsseldorf und Dortmund stellen ihre Dienste für den gesamten Tag ein. Das Aachener Netz der Aseag bleibt von der Arbeitsniederlegung jedoch verschont.

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In zentralen Ballungsräumen wie Duisburg, Bielefeld, Bonn und Leverkusen kommen Busse und Bahnen komplett zum Erliegen. Trotz der flächendeckenden Ausfälle betonen die Schulen, dass für alle Schülerinnen und Schüler weiterhin Präsenzpflicht besteht. Die Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass ausgefallene Verkehrsverbindungen allein keine Entschuldigung für Fehlzeiten darstellen.

Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Kinder die Schule erreichen – selbst bei vorher angekündigten Streiks. Falls mit Verspätungen zu rechnen ist, können Schulen digitale Aufgaben über Online-Plattformen anbieten, doch der Präsenzunterricht hat Vorrang. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlichen, unvorhergesehenen Ausfällen, die die Anreise tatsächlich unmöglich machen, werden individuelle Befreiungen geprüft.

Ob der Schulweg zumutbar ist, müssen die Eltern selbst einschätzen. Sie sollen die Lage am jeweiligen Tag bewerten und entsprechend handeln. Fehlzeiten werden nur genehmigt, wenn die Fahrt zur Schule unter den gegebenen Umständen als unsicher oder undurchführbar gilt.

Der Streik wird die Verkehrsnetze und Schulabläufe in der gesamten Region auf die Probe stellen. Zwar können digitale Lernangebote die Situation entlasten, doch die Regel bleibt klar: Schülerinnen und Schüler müssen am Unterricht teilnehmen, es sei denn, der Schulweg ist nachweislich unzumutbar. Schulen und Eltern sind gefordert, gemeinsam die Folgen der Störungen zu bewältigen.