Weidemilch: Warum der Name allein kein Tierwohl garantiert
Viele Verbraucher:innen gehen davon aus, dass sie mit dem Kauf von Weidemilch höhere Tierwohlstandards unterstützen. Doch der Begriff allein garantiert nicht, dass die Kühe tatsächlich regelmäßig auf der Weide waren. Ohne klare Kennzeichnung können die Haltungsbedingungen hinter der Milch stark variieren.
Der Begriff Weidemilch ist rechtlich nicht geschützt – nicht alle Produkte mit dieser Bezeichnung halten daher dieselben Standards ein. Damit die Kühe mindestens 120 Tage im Jahr mit je sechs Stunden täglich auf der Weide standen, muss die Verpackung sowohl den Namen Weidemilch als auch das Label-3-Siegel tragen. Fehlt dieses, kann die Milch auch von Kühen stammen, die den Großteil des Jahres im Stall verbringen.
Selbst wenn Kühe 120 Tage im Jahr auf der Weide waren, können die Haltungsbedingungen in der restlichen Zeit unterschiedlich ausfallen. Sie werden möglicherweise in Anbindeställen gehalten oder erhalten anderes Futter. Nur bestimmte Siegel wie Pro Weideland, Für mehr Tierschutz (Premium-Stufe) oder Bio-Zertifizierungen garantieren strengere Auflagen. Diese verbieten etwa die Anbindehaltung, schreiben gentechnikfreies Futter vor und umfassen unabhängige Kontrollen.
Andere Label wie 3, 4 und 5 verbieten zwar die Anbindehaltung, garantieren aber keinen Weidegang. Die Verbraucherzentrale NRW rät, die Verpackungen genau zu prüfen. Weitere Informationen gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/35574.
Wer Milch von Kühen mit regelmäßigem Weidegang sucht, sollte auf die Kombination aus dem Begriff Weidemilch und dem Label-3-Siegel achten. Noch höhere Tierwohlstandards bieten nur zusätzliche Zertifizierungen. Ohne diese sagt der Begriff Weidemilch allein nichts über bessere Haltungsbedingungen aus.






