19 March 2026, 16:12

Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet gegen Flugverein

Zwei Menschen paragleiten über ein Baseballfeld mit einem Stadion im Hintergrund, einer trägt einen Helm und hält einen Fallschirm.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Drachenflieger: Gericht entscheidet gegen Flugverein

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat den Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage in der Nähe seines Startplatzes verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies am 19. März 2026 den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für den Bau in etwa 550 Metern Entfernung zum Fluggelände.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein Windpark im Hochsauerlandkreis bei Meschede, dessen Genehmigung der Verein anfocht. Der seit 1998 aktive Startplatz zählt zu den meistgenutzten der Region für Drachen- und Gleitschirmflüge mit rund 1.000 Starts pro Jahr. Der Verein argumentierte, die Anlage werde den Flugbetrieb massiv einschränken und ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

Das OVG urteilte jedoch, dass von dem Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für den Verein ausgehe. Flüge seien bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin sicher möglich, so die Richter. Da Windräder erst ab 11 km/h in Betrieb gehen und Flüge ohnehin ab 30 km/h als unsicher gelten, sah das Gericht keinen Grund, den Bau zu stoppen.

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Zudem bestätigten die Richter, dass der Verein im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Trotz der Bedenken des Vereins kann der Windpark – entweder als Einzelanlage oder mit bis zu sechs Turbinen – nun wie geplant realisiert werden.

Mit dem Urteil kann das Windkraftprojekt nun ohne weitere rechtliche Verzögerungen umgesetzt werden. Der Verein muss seinen Flugbetrieb an die neuen Bedingungen anpassen, da Flüge unter bestimmten Windgrenzen weiterhin möglich bleiben. Die Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen ausreichen, um die Einwände des Vereins zu entkräften.

Quelle