Wohnungsbaugesellschaft GAG in Köln verschreibt Mietern Raumtemperatur
Klothilde BergerWohnungsbaugesellschaft GAG in Köln verschreibt Mietern Raumtemperatur
Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG schreibt Raumtemperaturen für Mieter vor
Teaser: 20 Grad tagsüber, 17 Grad nachts: Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG hat in fast allen ihren Wohnungen die Heizung gedrosselt.
19. Dezember 2025, 18:25 Uhr
Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft (GAG) hält seit der Energiekrise 2023 in nahezu allen ihren Wohnungen die Heiztemperaturen niedrig. Tagsüber werden maximal 20 Grad Celsius erreicht.
Die reduzierte Beheizung war zunächst als vorübergehende Maßnahme während der Energiekrise eingeführt worden. Angesichts weiterhin hoher Energiepreise entschied sich die GAG jedoch, die Beschränkungen beizubehalten. In einer Mitteilung unter dem Titel „Die Energiekrise gemeinsam meistern“ begründete das Unternehmen die Regelung mit der Notwendigkeit, Energie zu sparen.
Einige Mieter wie Jürgen Eil und Karin Weiland leiden unter den kühleren Abenden. Erst kürzlich hatte die GAG Techniker geschickt, um die Heizungsrohre in bestimmten Gebäuden zu überprüfen – was für Bewohner wie Eil und Weiland zu leicht wärmeren Bedingungen führte. Der Anwalt Jakob Kreutzer bestätigte, dass Vermieter lediglich Mindeststandards bei der Beheizung einhalten müssen: 20 bis 22 Grad tagsüber gelten als ausreichend. Mieter hätten kein rechtliches Anrecht auf höhere Temperaturen. Kreutzer kritisierte allerdings, dass die GAG die Bewohner nicht vor den dauerhaften Änderungen konsultiert habe.
Nur in speziellen Einrichtungen – etwa in Demenz-Wohngruppen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen – liegen die Temperaturen etwas höher. Dort werden tagsüber 23 Grad erreicht, nachts bleiben es 20 Grad. Für alle anderen Wohnungen schloss GAG-Sprecher Jörg Fleischer eine generelle Anhebung aus und verwies auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und Kosten.
An der Regelung ändert sich für die meisten GAG-Wohnungen trotz der Bedenken der Mieter nichts. Zwar wurden in einigen Gebäuden Nachjustierungen vorgenommen, eine umfassende Überprüfung ist jedoch nicht geplant. Ältere Bewohner müssen weiterhin mit kühleren Bedingungen leben – ohne rechtliche Möglichkeit, gegen die Vorgaben vorzugehen.






