Zoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Gastronomie und Taxibetrieben auf
Oswin MosemannZoll deckt massive Arbeitsrechtsverstöße in Gastronomie und Taxibetrieben auf
Zollbeamte in Münster haben bei jüngsten Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts prüften Gastronomiebetriebe und ein Taxiunternehmen im Kreis Borken. Dabei wurden weitverbreitete Missachtungen von Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen festgestellt.
Im ersten kontrollierten Betrieb arbeitete ein 68-jähriger Mann ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. In einem weiteren Restaurant entdeckten die Prüfer einen Beschäftigten ohne Aufenthaltsgenehmigung, zwei nicht sozialversicherungspflichtig angemeldete Mitarbeiter sowie einen Angestellten, der nicht den Mindestlohn erhielt.
In einem dritten Betrieb fehlte bei Arbeitnehmern die Anmeldung zur Sozialversicherung. Zwei Beschäftigte dort besaßen zudem keine gültigen Ausweispapiere. Gleichzeitig verweigerte ein Mitarbeiter die Aussage gegenüber den Zollbeamten, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), zeigte sich erschüttert über das Ausmaß der Verstöße. Er betonte, wie notwendig solche Kontrollen seien, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.
Die Überprüfungen offenbarten gravierende Mängel bei der legalen Beschäftigungspraxis. Mehreren Betrieben drohen nun Strafen wegen der Anstellung undefinierter Arbeitskräfte sowie wegen Verstößen gegen Lohn- und Meldepflichten. Die Behörden haben bereits Folgeermittlungen gegen die Verantwortlichen eingeleitet.






