Zoll stoppt polnischen Fahrer mit undeklariertem Mini-Bagger auf der A2
Klothilde BergerZoll stoppt polnischen Fahrer mit undeklariertem Mini-Bagger auf der A2
Zollbeamte hielten auf der Autobahn A2 in der Nähe von Hamm einen Fahrer an, nachdem sie auf einem Anhänger einen Mini-Bagger entdeckt hatten. Das Fahrzeug trug polnische Kennzeichen, was die Beamten misstrauisch machte. Der Fahrer konnte die erforderlichen Zolldokumente für die Maschine nicht vorlegen.
Der 42-Jährige behauptete, er habe den Bagger in Großbritannien für etwa 15.000 Euro gekauft. Er gab an, ihn für ein privates Bauprojekt nach Polen transportieren zu wollen. Allerdings fehlten ihm die vorgeschriebenen Papiere für Waren, die aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union eingeführt werden.
Die Behörden stellten fest, dass der Fahrer versucht hatte, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von rund 2.870 Euro zu umgehen. Nach EU-Regeln müssen Reisende Waren, die die Freigrenzen überschreiten, deklarieren. Diese liegen bei 300 Euro für die meisten Reisenden, bei 430 Euro für Flug- oder Schiffsreisende und bei 175 Euro für Personen unter 15 Jahren. Werden diese Grenzen überschritten, fallen Einfuhrabgaben an.
Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Begleichung der ausstehenden Abgaben durfte der Fahrer seine Reise fortsetzen.
Der Fall unterstreicht die Pflicht, Waren bei der Einreise in die EU aus Drittstaaten anzumelden. Bei Verstößen drohen Ermittlungen und Strafen. Der Fahrer beglich die fälligen Abgaben und setzte seine Fahrt nach Polen fort.
