Zoll stoppt Schmuggel mit verbotener Waffenoptik auf der A44
Zollbeamte entdeckten auf der Autobahn A44 einen mutmaßlichen Schmuggelversuch mit einem Wärmebildzielgerät für Gewehre. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, wurde bei einer Routinekontrolle in einem auf Rumänien zugelassenen Transporter gefunden. Zwei Männer, die angaben, für ein Transportunternehmen zu arbeiten, müssen sich nun wegen Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Waffenrecht strafrechtlich verantworten.
Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten einen Kleintransporter kontrollierten, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war. Im Inneren entdeckten sie das nicht deklarierte Wärmebildgerät sowie weitere Waren und einen BMW X6 auf einem Anhänger. Der Wagen, dessen Zollwert auf 4.000 Euro geschätzt wurde, wies einen defekten Turbolader auf und war vermutlich Teil der Schmuggelaktion.
Der 45-jährige Fahrer und sein Beifahrer konnten weder Zollerklärungen noch Nachweise über die Entrichtung von Einfuhrabgaben vorlegen. Nach deutschem Recht müssen Schusswaffen und zugehörige Ausrüstung – darunter auch Wärmebildzielgeräte – bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern deklariert werden. Zudem besteht der Verdacht, dass die Männer Einfuhrsteuern in Höhe von etwa 3.250 Euro hinterzogen haben.
Die Behörden beschlagnahmten das Zielgerät als verbotenes Gut. Um ihre Reise fortsetzen zu können, beglichen die Männer die ausstehenden Abgaben und hinterlegten zusätzlich eine gerichtlich angeordnete Kaution von 4.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat inzwischen weitere Ermittlungen eingeleitet, während die Zollbehörden den Fall detailliert prüfen.
Wärmebildzielgeräte unterliegen in Deutschland und der EU strengen Regelungen. Zwar gab es in den letzten Jahren keine größeren gesetzlichen Änderungen, doch ihre Einstufung nach dem Waffengesetz (WaffG) und EU-Richtlinien erfordert eine ordnungsgemäße Deklaration. Die Beschlagnahmungen solcher Geräte durch den Zoll sind leicht angestiegen, oft in Verbindung mit Schwarzmarktaktivitäten.
Den beiden Männern drohen nun mögliche Anklagen wegen unterlassener Waffendeklaration und Steuerhinterziehung. Das beschlagnahmte Zielgerät verbleibt vorerst in behördlicher Verwahrung als Teil der laufenden Ermittlungen. Deutsche und EU-Behörden überwachen weiterhin den illegalen Handel mit reglementierten Gütern – seit 2023 gelten verschärfte Kontrollen.






