20 March 2026, 22:08

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln

Plakat mit Text über Preisunterschiede von Big Pharma, mit Medikamentenflaschen und einer Spritze.

3,6-Millionen-Betrug: Krankenschwester und Apotheker vor Gericht in Köln

In Köln müssen sich eine Krankenschwester und ein Apotheker wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an einem 3,6-Millionen-Euro-Betrug an der gesetzlichen Krankenversicherung vor Gericht verantworten. Den beiden wird vorgeworfen, zwischen 2020 und 2022 gefälschte Rezepte für teure medizinische Hilfsmittel eingereicht zu haben, um sich finanziell zu bereichern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, gemeinsam das System ausgenutzt zu haben.

Die Krankenschwester soll sich Rezepte für SymbioInfekt TheraKits beschafft haben – ein Wundversorgungsset, das pro Packung etwa 3.400 Euro kostet. Diese Rezepte seien angeblich von Hausärzten für Patienten ausgestellt worden, die das Produkt gar nicht benötigten. Sobald die Rezepte vorlagen, leitete die Beschuldigte sie an die Apotheke des Pharmazeuten weiter.

Dem Apotheker wird zur Last gelegt, sich den Großhandelspreis für jedes Rezept einbehalten zu haben – abzüglich einer Provision von zehn Prozent. Die Produkte wurden den Patienten jedoch nie ausgegeben. Vor Gericht gab der Angeklagte an, von dem Betrug nichts gewusst zu haben, und behauptete, er habe geglaubt, das Unternehmen könne die Artikel günstiger beziehen.

Zwischen Februar 2020 und Juli 2022 führte das Vorgehen zu ungerechtfertigten Erstattungen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, beide Angeklagten hätten mit gemeinschaftlichem Vorsatz gehandelt. Eine Rückforderung der Gelder vom Geschäftspartner der Krankenschwester gilt als unwahrscheinlich, da das beteiligte Unternehmen inzwischen Insolvenz angemeldet hat.

Im Falle einer Verurteilung muss der Apotheker die vollen 3,6 Millionen Euro zurückzahlen. Bisher wurden rund 900.000 Euro erstattet; zusätzlich wurden monatliche Ratenzahlungen von 10.000 Euro vereinbart.

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Im Mittelpunkt des Prozesses steht die mutmaßliche Einreichung gefälschter Rezepte über einen Zeitraum von zwei Jahren. Sollte das Gericht gegen die Angeklagten entscheiden, droht dem Apotheker eine erhebliche Rückzahlungsverpflichtung. Vergleichbare Fälle von Krankenkassenbetrug in diesem Ausmaß sind in Deutschland in den letzten Jahren nicht dokumentiert worden.

Quelle