Kölner Ausländerbehörde zieht seit Januar 130 Handys und Festplatten ein – Kritik an strafähnlicher Praxis
Oswin MosemannKölner Ausländerbehörde zieht seit Januar 130 Handys und Festplatten ein – Kritik an strafähnlicher Praxis
Kölner Ausländerbehörde beschlagnahmt seit Januar 130 Datenträger – mehr als jede andere Stadt in NRW
Die Ausländerbehörde in Köln hat seit Januar 130 Datenträger wie Handys oder Festplatten eingezogen – deutlich mehr als jede andere Kommune in Nordrhein-Westfalen. Die Geräte werden "bis zur Ausreise" einbehalten, eine Praxis, die wegen ihres strafähnlichen Charakters in der Kritik steht. Die Behörden rechtfertigen das Vorgehen als rechtlich zulässig, doch bleibt es in der Region ein Einzelfall.
Bekannt wurde die Regelung, nachdem sich ein Geflüchteter an die Linken-Politikerin Clara Bünger gewandt hatte. Betroffen sind vor allem Mobiltelefone von Menschen, denen die Abschiebung droht. Zwar fertigen die Behörden bei der Datensicherung Kopien aller Inhalte an, die Originalgeräte werden jedoch bis zur Ausreise des Betroffenen verwahrt.
Da Abschiebeverfahren oft Jahre dauern, erhalten manche ihre Geräte nie zurück. Die gesetzliche Grundlage für die Einbehaltung trat erst im Februar 2024 in Kraft. Doch während in ganz NRW im ersten Halbjahr 2024 nur 344 Datenträger beschlagnahmt wurden, entfällt allein auf Köln mehr als ein Drittel davon.
Verantwortlich für die strenge Umsetzung ist Christina Boeck, seit 2022 Leiterin des Kölner Ausländeramts. Anders als andere Städte behält ihre Behörde die Geräte selbst dann ein, wenn die Daten bereits gesichert wurden. Kritiker werfen der Praxis vor, sie diene allein der Bestrafung – ein praktischer Nutzen sei nicht erkennbar.
Rechtlich ist das Vorgehen zwar gedeckt, doch in seiner Härte einzigartig. Betroffene müssen oft jahrelang auf ihre persönlichen Geräte verzichten, unabhängig von der Verfahrensdauer. Die langfristigen Folgen für die Betroffenen und die gesellschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme bleiben umstritten.






