Neues Fällverbot ab März 2026: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen
Oswin MosemannNeues Fällverbot ab März 2026: Was Gartenbesitzer jetzt wissen müssen
Bundesweites Fäll- und Schnittverbot für Bäume und Sträucher ab 1. März 2026
Vom 1. März bis zum 30. September 2026 gilt bundesweit ein Verbot, Bäume oder Sträucher zu fällen oder zurückzuschneiden. Die Regelung soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere schützen, die auf diese Pflanzen als Lebensraum angewiesen sind. Ausnahmen gibt es nur für unverzichtbare öffentliche Bauvorhaben oder Sicherheitsmaßnahmen.
Betroffen sind alle Bäume, Hecken, lebende Zäune, Sträucher und verholzende Pflanzen außerhalb von Wäldern oder bewirtschafteten Gärten. Bis zum 28. Februar 2026 sind Rückschnitte noch erlaubt, doch danach bedürfen größere Eingriffe einer Genehmigung. Selbst außerhalb der Schutzeit können das Fällen alter Bäume oder umfangreiche Schnittmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.
Verstöße gegen das Gesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Befreiungen sind selten und nur für behördliche Maßnahmen, Projekte von öffentlichem Interesse oder verkehrssichernde Arbeiten möglich – stets jedoch mit vorheriger Genehmigungspflicht.
Nähere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Umweltagentur zu Schutzfristen und Artenschutzauflagen.
Die Sperrfrist läuft vom 1. März bis zum 30. September 2026, wobei die Einhaltung streng kontrolliert wird, um die Tierwelt zu bewahren. Anwohner und Unternehmen müssen ihre Baum- und Strauchpflege entsprechend planen. Nur genehmigte Ausnahmen sind unter den neuen Bestimmungen zulässig.






