12 June 2026, 14:09

Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtverwaltung weist Einsprüche gegen Sitzverteilung im Stadtrat zurück

Die Stadtverwaltung hat drei Einsprüche gegen die Berechnung der Sitzverteilung im Stadtrat zurückgewiesen. Die Beschwerden wurden wegen unzutreffender rechtlicher Argumente als unbegründet eingestuft. Die Einsprüche stammten von Mitgliedern des Wahlausschusses sowie einer lokalen AfD-Vertreterin.

Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz hatten die Einsprüche eingereicht. Sie kritisierten das angewandte mathematische Verfahren zur Sitzvergabe und forderten eine Überprüfung. Zunächst prüfte der Wahlprüfungsausschuss die Beschwerden.

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Die Verwaltung kam zu dem Schluss, dass die angeführten Satzungen für Rat und Ausschüsse in diesem Fall nicht anwendbar seien. Laut dem Gemeindewahlgesetz Nordrhein-Westfalens müssen Einsprüche gegen Wahlergebnisse bestimmte rechtliche Verfahren einhalten. Wähler oder Parteien haben einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses Zeit, Bedenken vorzubringen, falls sie dessen Richtigkeit anzweifeln.

Das Überprüfungsverfahren beginnt nach der konstituierenden Sitzung des Rates. Der neu gewählte Rat wird anschließend eine endgültige Entscheidung über die Einsprüche treffen. Die Beschwerden wurden vorerst abgewiesen. Die neuen Ratsmitglieder werden sich nach Beginn der Prüfung damit befassen. Der Fall folgt dem rechtlichen Rahmen, der im Gemeindewahlgesetz festgelegt ist.

Quelle