Verbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Oswin MosemannVerbotener Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn entdeckt
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät verfügte nicht über die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Die Beamten beschlagnahmten die Waffe umgehend.
Der Elektroschocker befand sich im Gepäck eines 42-jährigen Marokkaners, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete. Der Mann gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite.
Nach deutschem Recht sind Elektroschocker ohne BKA-Zulassung verboten. Die Polizei leitete gegen den Reisenden ein Strafverfahren nach Paragraf 52 Absatz 3 Nummer 1 des Waffengesetzes ein. Nach Abschluss der Überprüfungen durfte der Mann seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde als verbotene Waffe eingezogen. Obwohl gegen den Passagier rechtliche Schritte eingeleitet wurden, durfte er die Reise antreten. Der Vorfall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der strengen Waffenvorschriften in Deutschland.
