Zoll gibt 20.000 Cannabis-Samen nach monatelanger Prüfung frei
Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabis-Samen nach einer zweimonatigen Untersuchung an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Sendung, die im August in der Nähe der niederländischen Grenze beschlagnahmt worden war, wurde am 22. Oktober 2025 nach rechtlicher Prüfung freigegeben. Die Samen wurden rechtlich als Vermehrungsmaterial eingestuft, was ihre Einfuhr nach Deutschland erlaubt.
Die Beschlagnahmung erfolgte Anfang August bei einer Routinekontrolle im Kreis Viersen. In kleinen Beuteln verpackt und in Kisten verstaut, wurde ihr Wert auf mehrere zehntausend Euro geschätzt. Zollbeamte und die Staatsanwaltschaft leiteten Ermittlungen ein, um den rechtlichen Status der Samen zu klären.
Nach der Bestätigung, dass die Samen den deutschen Einfuhrbestimmungen entsprachen, genehmigten die Behörden ihre Freigabe. Das niederländische Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabis-Samen spezialisiert ist, nahm die Sendung beim Zollamt Krefeld in Empfang. Anklagen wurden nicht erhoben, da die Samen nach geltendem Recht zulässig sind.
Die Rückgabe der Samen folgt einer rechtlichen Überprüfung, die ihren Status als Vermehrungsmaterial bestätigte. Das Unternehmen kann den Versand, der seit August festgehalten worden war, nun wieder in den Handel bringen. Deutsche Gesetze erlauben die Einfuhr von Cannabis-Samen unter bestimmten Voraussetzungen.






