Verena Kerth gewinnt Eilantrag gegen heimliche Videoaufnahmen in Pocher-Doku
Anto SchülerVerena Kerth gewinnt Eilantrag gegen heimliche Videoaufnahmen in Pocher-Doku
Der Anwalt Constantin Martinsdorf hat für die TV- und Radiomoderatorin Verena Kerth erfolgreich eine einstweilige Verfügung erstritten. Im Mittelpunkt des Falls standen heimlich aufgenommene Videoaufnahmen, die in einer Doku mit Marc Terenzi und Oliver Pocher gezeigt wurden. Das Landgericht Köln verfügte die sofortige Unterlassung der weiteren Verbreitung des Materials.
Der Streit entzündete sich, als private Aufnahmen von Kerth ohne ihre Zustimmung in der Dokumentation verwendet wurden. Martinsdorf, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht bei der Kanzlei Bietmann, reagierte umgehend und beantragte eine Eilentscheidung. Gerichte prüfen in solchen Fällen die Glaubhaftigkeit der Beweise und bewerten, ob das eigene Verhalten der betroffenen Person Ansprüche auf Verletzung des Persönlichkeitsrechts beeinflusst.
In medienrechtlichen Verfahren sind Schnelligkeit und Präzision entscheidend. Die Kanzlei, die sich auf Steuerberatung und streitige Auseinandersetzungen spezialisiert hat, behandelte den Fall mit höchster Dringlichkeit. Unklar bleibt jedoch, wie die zeitlichen Abläufe in ähnlichen Fällen in Berlin oder Düsseldorf aussehen.
Bietmann ist bundesweit tätig und unterhält eine Niederlassung in Bergisch Gladbach-Bensberg. Martinsdorf, der auch im Arbeitsrecht spezialisiert ist, betonte die Bedeutung des richtigen Timings bei hochwertiger medienrechtlicher Vertretung.
Die einstweilige Verfügung stellt sicher, dass die Aufnahmen nicht weiter verbreitet werden. Die Gerichte werden weiterhin Beweise und das Verhalten der Beteiligten prüfen, wenn es um Ansprüche auf Schutz des Persönlichkeitsrechts geht. Vorerst markiert das Urteil einen entscheidenden Schritt zum Schutz von Kerths Privatsphäre.






